22. März 2009 | Sebastian Höhne
Einmal Bundestrojaner…
… und ne kleine Cola bitte.
Wie u.a. Netzpolitik und Fefe berichten, ist der Bundestrojaner auf dem besten Wege, in der nachträglichen Strafverfolgung zum Einsatz zu kommen. Derzeit ist zwar noch von der Aufklärung “schwerer Verbrechen” die Rede. Die Betonung liegt dabei allerdings auf “noch”, denn es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis aus den “schweren Verbrechen” Schritt für Schritt “Straftaten” werden. Bei der Kontoabfrage hat es schon funktioniert: nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde die Möglichkeit zur automatisierten Kontoabfrage bei der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht zunächst zur Terrorabwehr eingeführt. Später wurde diese Abfrage auch auf Steuerhinterziehung oder Sozialleistungsmissbrauch ausgedehnt.
Wenn die technischen Möglichkeiten einmal vorhanden sind, werden sie früher oder später auch genutzt.