13. April 2009 | Sebastian Höhne
Argumente gegen Internetzensur
Die c’t beschreibt in ihrem aktuellen Artikel “Verschleierungstaktik - Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere”, wie abwegig die Argumente unserer Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen für eine Internetzensur sind.
Der derzeitige Gesetzesentwurf sieht vor, kinderpornografische Seiten mittels einer DNS-Sperre zu blockieren. Die Inhalte werden also nicht etwa gelöscht, nein, es wird schlicht die Auflösung der URL zu einer IP-Adresse unterbunden. Alle Seiten, die auf diese Weise indiziert werden, sind dann also nicht mehr unter ihrer normalen URL erreichbar. Das Widersinnige dabei: die Seiten können trotzdem über ihre IP aufgerufen werden. Wer also nur ein Minimum an Recherche tätigt und sich z.B. in einschlägigen Foren schlau macht, wird nach wie vor problemlos an derartige Inhalte gelangen können. Selbst wenn man mal davon absieht, dass (laut “Lawblog“-Rechtsanwalt Udo Vetter) die eigentlich Kinderporno-Szene gar nicht im freien Web, sondern in Tauschbörsen, im Usenet und durch Postversand stattfindet, bleibt der echte Nutzen dieser Zensurliste für die Bekämpfung von Kinderporografie also mehr als fraglich.
Gleichzeitig wird dem BKA - dieses soll für die Sperrliste verantwortlich sein - eine Blankovollmacht für das Sperren “beliebiger” Internetseiten ausgestellt. Wenn nun also irgendwann auch politische Seiten oder der Schutz geistigen Eigentums in den Blickpunkt “gesellschaftlich gewünschter Regulierung” (Dieter Gorny) geraten, könnten diese ohne weiteres Federlesen für den Normalsurfer aus dem Netz entfernt werden. “Praktisch” scheint dabei auch zu sein, dass die Liste geheim bleiben muss, da sie ja kinderpornografische Links enthält. Es werden also weder Journalisten noch Verbraucherschützer oder Anwälte eine Möglichkeit haben, einzusehen, welche Seiten denn nun eigentlich auf dem Index stehen.
Auch wenn auf deutsche Staatsorgane (hoffentlich) zumeist Verlass ist, hat sich gerade das BKA anscheinend nicht immer als “Freund und Helfer” für den deutschen Bürger dargestellt. Auf diesen Gedanken kann man zumindest kommen, wenn man den Artikeln Glauben schenkt, in denen behauptet wird, dass das BKA in den 70er Jahren Anschläge geplant und in einem aktuellen Verfahren Beweise gefälscht haben soll.
Wenn sich das ehrbare Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie also tatsächlich nur als Deckmäntelchen für eine politische Zensur des Internets herausstellen sollte… dann haben wir in Deutschland wenigstens mal irgendetwas, in dem wir sogar den Chinesen voraus sind.